Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von App-Team bei IT.NRW im Zeitraum vom 17.04.2023 – 21.04.2023 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens

Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise konform. Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.

Teilweise erfüllt:
  • Prüfschritt 9.1.3.1d
  • Prüfschritt 9.2.4.1
  • Prüfschritt 9.3.3.1
Eher nicht erfüllt:
  • Prüfschritt 9.1.4.10
Alle aufgeführten Probleme wurden bzw. werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Diese Erklärung wurde am 24.04.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter: Formular zur Barrierefreiheit an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de